Liebe RSVler,

auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab Donnerstag, den 03.03.2022 folgende Regeln.
 

Es dürfen nur geimpfte oder genesene oder getestete Personen am Sport in Innenräumen (Sporthallen/Fitnessstudio) teilnehmen oder anleiten. ("sogenannte 3G-Regel")
 

Gem. Landesverordnung S-H mit Gültigkeit ab 03.03.2022

"§11 (2a)

Innerhalb geschlossener Räume dürfen durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist, nur folgende Personen in Sportanlagen eingelassen werden:

  1. Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
  2. Kinder bis zur Einschulung,
  3. Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden."


Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.

Bis demnächst beim Sport!

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
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