Liebe RSVler,

auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab Samstag, den 19.03.2022 folgende Regeln.
 

Die Zugangsbeschränkungen wie 2G/3G-Regel sind aufgehoben.
 

Gem. Landesverordnung S-H mit Gültigkeit ab 19.03.2022

"§11 (2)

(2) Die Veranstalterin oder der Veranstalter von Sportangeboten in Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Schwimm-, Spaß- oder Freibädern hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt."


Bitte haltet euch weiterhin an die allgemeingültigen Regeln wie beispielsweise: 
Abstand halten, regelmäßig Hände wäschen, richtig husten und niesen, Maske tragen, wo kein Abstand gehalten werden kann und in Innenräumen regelmäßig lüften.
 

Bis demnächst beim Sport!

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken

Zum aktuellen Landeserlass Schleswig-Holsteins hier klicken

Bekanntmachungen des Kreises Herzogtum Lauenburg