Liebe RSVler,

auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab dem 22.11.2021 neue Regeln.
 

Grundsätzlich gilt ab dem 22.November:

Es dürfen nur Geimpfte und Genesene am Sport in Innenräumen (Sporthallen/Fitnessstudio) teilnehmen oder anleiten. 
 

Gem. Landesverordnung S-H vom 20.11.2021, gültig ab 22.11.2021

"(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:

  1. Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
  2. Kinder bis zur Einschulung,
  3. Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
  4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.

(2b) Abweichend von Absatz 2a dürfen auch Personen zur Sportausübung oder anleitung eingelassen werden, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind, wenn die Sportausübung zu beruflichen Zwecken erfolgt oder für das Tierwohl unerlässlich ist."


 

Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
 

Bis demnächst beim Sport!

Euer Team des R.S.V.

 

Weitere Infos findest du hier:
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