Liebe RSVler,
auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab dem 22.11.2021 neue Regeln.
Grundsätzlich gilt ab dem 22.November:
Es dürfen nur Geimpfte und Genesene am Sport in Innenräumen (Sporthallen/Fitnessstudio) teilnehmen oder anleiten.
Gem. Landesverordnung S-H vom 20.11.2021, gültig ab 22.11.2021
"(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:
(2b) Abweichend von Absatz 2a dürfen auch Personen zur Sportausübung oder anleitung eingelassen werden, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind, wenn die Sportausübung zu beruflichen Zwecken erfolgt oder für das Tierwohl unerlässlich ist."
Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
Bis demnächst beim Sport!
Euer Team des R.S.V.
Weitere Infos findest du hier:
FAQ des Landes zum Thema Sport hier klicken
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Bekanntmachungen des Kreises Herzogtum Lauenburg