Liebe RSVler,
die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am Freitag den 26.02.2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.März 2021 in Kraft.
Die Fassung von § 11 (Sport) enthält nun Änderungen gegenüber der zuvor gültigen Verordnung: Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung zwar weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen für die Sportausübung (mit Ausnahme der Schwimmbäder) dürfen nun geöffnet werden. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt o.g. Personenbeschränkung für jeden Raum.
Wir arbeiten im engen Austausch mit den Abteilungen sowie Trägern der Sportstätten zusammen um Vereinssport wieder zu ermöglichen. Für die vereinseigenen Liegenschaften ist eine zeitnahe Öffnung geplant. Alle Infos zu eurem Training entnehmt ihr bitte "Aktuelles" der entsprechenden Abteilungen.
Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
Wir sehen uns hoffentlich bald wieder beim Sport. Bleibt gesund!
Sportliche Grüße
Euer Team des R.S.V.
Weitere Infos findest du hier:
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