Liebe RSVler,
die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 8. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens).
Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 16. Dezember 2020. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung weiterhin geschlossen zu halten.
Außerdem sind Veranstaltungen weiterhin untersagt.
Die Verordnung tritt am 11. Januar in Kraft – sie gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.
Bei Fragen wendet euch gerne an die Geschäftsstelle. Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
Wir sehen uns hoffentlich bald wieder beim Sport. Bleibt gesund!
Sportliche Grüße
Euer geschäftsführender Vorstand
Weitere Infos findest du hier:
Herzlich willkommen im R.S.V
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www.integration-durch-sport.de
...und haben Spaß dabei!
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wir freuen uns auf dich!