TAGESORDNUNG
Über Abträge kann die Mitgliederversammlung satzungsgemäß nur beschließen, wenn die Anträge mindestens 8 Tage vor der Versammlung beim 1.Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Später eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Die schriftlichen Unterlagen können ab dem 10. Januar 2019, in der Geschäftsstelle des RSV, Riemannstr. 1a, 23909 Ratzeburg (Tel. 04541/83121, Fax: 04542/8409454) angefordert werden.
Der Vorstand des Vereins bittet um rege Beteiligung an der Versammlung.